Forderungsausfalldeckung Bau
- Ausfalldeckung bei unbestrittenen Forderungen: bis 90% netto
- Vorab-Entschädigung bei teilweise bestrittenen Forderungen: bis 70% netto nach Gutachten
- Vorzeitige Entschädigung bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunwilligkeit 90 Tage nach ursprünglicher Fälligkeit
- Mitversicherung von unfertigen Bauleistungen und Vorfabrikationen
- Pauschalversicherungssumme für unbenannte Forderungen 20.000 EUR
- Absicherung von Forderungen gegen Privatpersonen möglich
- Abtretung der Ansprüche an die Hausbank möglich